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HOTEL HANAUERLEHEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.0)
 

1.     GELTUNGSBEREICH

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Verträge Anwendung, die mit uns, dem Hotel Garni Hanauerlehen, Hanauerweg 6, 83471 Schönau am Königssee (im Folgenden kurz "Hotel"), über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmeverträge) geschlossen werden. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der Einwilligung des Hotels in Textform und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in schriftlicher Form mit unserer Geschäftsleitung vereinbart wurde.
 

2.     VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1.    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2.    Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, soweit dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3.    Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.4.    Der Kunde hat das Hotel spätestens bei Vertragsabschluss auf das Vorliegen oder die objektive Gefahr des Eintritts eines der in nachstehender Ziffer 5.3.3 bis 5.3.5 aufgeführten Tatbestände unaufgefordert hinzuweisen.
 

3.     LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3.    Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, sowie lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem geltenden Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.4.    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5.    Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.7.    In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8.    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.

3.9.    Der Kunde ist nur mit einer eigenen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zur Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Hotels berechtigt.

3.10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.11. Eine Aufnahme von Haustieren ist generell nicht gestattet.
 

4.     RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.

4.2.    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht fristgerecht ausgeübt hat.

4.3.    Liegt keiner der in vorstehender Ziffer 4.1 genannten Fälle vor oder ist ein vereinbartes Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 4.2 erloschen, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 

5.     RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1.    Wurde zugunsten des Kunden eine Vereinbarung gemäß vorstehender Ziffer 4.2 getroffen, so steht dem Hotel seinerseits das Recht zu, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wenn und soweit dem Kunden eine befristete Option für die Buchung von Zimmern gewährt wurde, Anfragen anderer Kunden für die optionierten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht die feste Buchung der Zimmer vornimmt, so darf das Hotel nach Ablauf der angemessenen Frist von der Option zurücktreten.

5.2.    Wird eine gemäß vorstehenden Ziffern 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3.    Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

5.3.1.  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder

5.3.2.  Zimmer oder Hotelleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wobei wesentlich insbesondere die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein kann, oder

5.3.3.  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder

5.3.4.  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist, oder

5.3.5.  ein Verstoß gegen die vorstehende Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4.    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5.5.    Tritt das Hotel gemäß vorstehenden Ziffern 5.2 oder 5.3 berechtigt vom Vertrag zurück, so kann das Hotel einen ihm dieserhalb gegen den Kunden zustehenden Schadenersatzanspruch in entsprechender Anwendung von vorstehender Ziffer 4.3 auf die entgangene Vergütung abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen bemessen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder dass er wesentlich niedriger ist als der hiernach geforderte Betrag.
 

6.     ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

6.1.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihm entstandene Schaden wesentlich höher als das pauschalierte Nutzungsentgelt ist.
 

7.     HAFTUNG DES HOTELS

7.1.    Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2.    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4.    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5.    Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Sofern ein erkennbarer Wert besteht, benachrichtigt das Hotel den Kunden und bewahrt die Sachen drei Monate nach Absendung der Nachricht an den Kunden auf; danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist die Vernichtung der Sachen vor.
 

8.     SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1.    Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen; ist der Kunde kein Verbraucher, bedürfen sie der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2.    Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

8.3.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen, Verträge des bürgerlichen Rechts und von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

8.4.    Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.